Angelordnung Rangsdorfer See
Sehr geehrte Angelfreunde,
Der Rangsdorfer See ist nunmehr ein Verbandsgewässer des LAVB. Jedes Vollzahlermitglied kann ohne Mehrkosten auf dem See angeln. Für das Angeln gelten ausschließlich die Vorschriften der Gewässerordnung des LAVB - und zwar derzeit ohne jegliche Einschränkung -. Weiterhin gelten ab sofort die gesetzlichen Regelungen des LAVB. Das heißt nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13.Mai 1993 mit all seinen Änderungen, sowie die "Gewässerordnung des LAVB (Ausgabe vom 23. Februar 2019)
www.lavb.de/gewaesserordnung/
Zur Führung des Fangbuches wird für den Rangsdorfer See die Gewässernummer V 17-001 vergeben.
Im Übrigen gilt die Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO).
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