k image002 k IMG_3075 Eingangsschild zu unserem Gelände k IMG_3405 k-IMG_6080
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Wetter

 

Hier kann jeder noch einmal nachlesen, was durch unsere Mitglieder beschlossen wurde.

Luftbild vom Rangsdorfer See

Termine Angelschule

Vereinssatzung

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Lfd. Nr.

Datum

Veranstaltung

Beschluss

1

19.01.2019

Jahreshauptversammlung

Zum Thema Sauberkeit und Ordnung der Kahnstände wurde in der Jahreshauptversammlung mehrheitlich folgender Beschluss abgestimmt.
 
Wer seinen Angelkahn, sei es durch Verschmutzung und oder durch längere Zeit anhaltenden Wasserstand im Boot in erheblichem Maße vernachlässigt, erhält eine Abmahnung, in der er aufgefordert wird binnen 4 Wochen sein Boot zu entleeren und zu säubern.  Kommt er der Mahnung in dieser Frist nicht nach, verliert er seinen Kahnstand, der Kahnstandbeitrag der für das laufende Jahr gezahlt wurde, wird nicht erstattet.

2

23.07.2022

Jahreshautversammlung

Wer Inhaber eines Bootsplatzes ist, diesen aber ein Jahr lang nicht nutzt, somit sein Boot nicht zu Wasser lässt verliert seinen Hafenplatz ohne weitere Begründung. Der Beschluss gilt rückwirkend ab 2022.

3

23.07.2022

Jahreshauptversammlung

Wer der Ableistung seiner Arbeitsstunden (5 h pro Jahr) nicht nachkommt, muss diese abgelten. Der Betrag für die Abgeltung wird um 5,00 € angehoben und steigt somit auf 15 € pro Stunde. Der Beschluss gilt ab dem 01.01.2023, Rentner und Jugend sind von diesem Beschluss ausgeschlossen.

4

21.05.2023

Jahreshauptversammlung

Beschluss über die Befreiung Ausscheidender Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes von der Pflicht zur Ableitung von Arbeitsstunden.
Begründung. Die Arbeit im geschäftsführenden Vorstand ist mit einem besonderen Aufwand verbunden. Diesen während der Wahlperiode für den Verein geleisteten Engagement soll dadurch Rechnung gezeugt werden, dass diese Mitglieder im Falle ihres Ausscheidens aus der Geschäftsführung keine Arbeitsstunden ableisten müssen sofern die Mitgliedschaft im geschäftsführenden Vorstand mindestens eine gesamte Wahlperiode gedauert hat

5

23.03.2024

Jahreshauptversammlung

Jugendliche im Alter von 8 bis Ende 13 Jahren bezahlen keinen Aufnahmebeitrag und Jugendliche im Alter 14 bis unter 18 nur noch 25,00 Euro Aufnahmebeitrag.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Rangsdorfer See ist ein DAFV-Vertragsgewässer.
Für nicht DAFV-Mitglieder besteht die Möglichkeit, bei der Fischerei, im Tourismusbüro,
Seebadallee 30,
15834 Rangsdorf oder im Vereinsbüro, Freitag von 17.00 -19.00 Uhr,
eine Seekarte zu erwerben.
Was Ihr beim Angeln am Rangsdorfer See beachten müsst, findet Ihr
hier.
Wie und Wo Ihr an den für das Raubfischangeln notwendigen Fischereischein gelangt, erfahrt Ihr hier.
Beherrscht Ihr alle Prüfungsfragen? Hier könnt Ihr Euer Wissen festigen.


 

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